Ausgleichsflächen
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Folgende Frage wurde mir per Email gestellt: Aus meiner beruflichen Erfahrung als Landschaftsarchitekt weiß ich, dass neben der geografischen Lage auch die Bodenbeschaffenheit nicht unerheblich sein dürfte bei einer Aufbauhöhe von 215 oder gar 400 m, in Bezug Eignung des Materials hinsichtlich Dichtheit und Standfestigkeit. Bei den gültigen Naturschutzgesetzen benötigen Sie zudem voraussichtlich mindestens die gleiche Fläche oder dreimal mehr für den naturschutzfachlichen Ausgleich dieses Eingriffs. Bei 100 km² Eingriffsfläche wären wir dann also bei einem Flächenbedarf von ca. 200 – 400 km² je nach Wertigkeit, was der Fläche des halben Bodensees entspricht. 2.000 Windräder der vorgeschlagenen Größe haben nach meinen Recherchen einen Flächenbedarf von 1.000 ha, wobei sich die Frage stellt, ob diese Windräder dann nicht im Ringwall installiert werden könnten. Zudem ist ein entsprechender Zulauf von Frischwasser notwendig, sonst ist mit massiver Veralgung des Gewässers zu rechnen. Insofern sehe ich hier keinen Vorteil gegenüber Pumpspeicherkraftwerken in natürlichem Gelände, bei denen aus Gewässern 1. Ordnung Wasser hochgepumpt wird. Teilen Sie meine Einschätzung?
Geotechnisch, in Bezug auf Standfestigkeit, Dichtheit und Sicherheit
wird der Bau von Ringwallspeichern von ausgewiesenen Experten auf diesem
Gebiet als lösbare Herausforderung angesehen. Ein Aspekt dieser Frage wäre innerhalb des gültigen Rechtsrahmens der naturschutzfachliche Ausgleich der in Anspruch genommenen Flächen. Dies dürfte bei Gesamtbetrachtung eines Ringwallspeicher-Hybridsystems eine lösbare Aufgabe sein, wenn dabei nicht zu kleinräumig gedacht wird.
Das
Gesamtsystem setzt sich aus einem Ringwallspeicher mit auf dem
Oberbecken angeordneter Fotovoltaik und ca. 2000 sehr großen
Windenergieanlagen zusammen. Diese verteilen sich weiträumig auf
windgünstige Standorte im Großraum um die Pumpspeicheranlage. Die
dadurch versiegelte Gesamtfläche kommt auf ca. 100 Quadratkilometer.
Davon ca. 90 Quadratkilometer Wasserfläche für den Ringwallspeicher
(ohne Wall) und 10 Quadratkilometer (= 1.000 Hektar) für die
Windenergieanlagen. Müssten zum naturschutzfachlichen Ausgleich der versiegelten Fläche von 100 Quadratkilometern, 300 Quadratkilometer Landfläche der unberührten Natur zugeführt werden, dann ergäbe sich ein Gesamtflächenbedarf von 400 Quadratkilometern. Das wären ca. 0,2 Quadratkilometer oder 20 Hektar, anteilig, pro Windenergieanlage, verteilt auf ein Gebiet von mehreren 1000 Quadratkilometern. Auf dem Ringwallspeicher ließe sich ggf. eine kleine Anzahl von Windenergieanlagen errichten. In der Gesamtschau wären diese aber von untergeordneter Bedeutung. Auf 20 Hektar landwirtschaftlicher Anbaufläche lassen sich bei intensiver Bewirtschaftung ca. 60 Kilowatt elektrische Dauerleistung aus Biomasse erzeugen. Eine große Windenergieanlage würde für Zufahrt und Befestigung einen Bruchteil dieser Fläche beanspruchen und im Durchschnitt mehr als 1000 Kilowatt elektrische Leistung abgeben. Der elektrische Energieertrag und damit der wirtschaftliche Erlös pro Flächeneinheit würde das landwirtschaftliche Ergebnis immer noch um mehr als das 15-Fache übersteigen. Damit könnten bei einem erheblichen gesamtwirtschaftlichen Gewinn für jede Großwindanlage ca. 20 Hektar Landfläche in unberührte Natur überführt werden. Naturschutzgebiete befinden sich heute häufig dort, wo es historisch gesehen für den Menschen unwirtschaftlich war, das Land zu nutzen. Es handelt sich häufig um klimatisch oder von der Geländebeschaffenheit schwierige Gebiete, die nun als (letzte) Rückzugsräume der Natur geschützt werden. Naturbelassene, von mechanisierter Landbewirtschaftung befreite Gebiete könnten genauso gut aber auch dort sein, wo heute intensive Landwirtschaft betrieben wird um mit relativ geringer Energieausbeute in Monokulturen Biomasse zu produzieren. Bei einzelnen dazwischen aufgestellten großen Windenergieanlagen wären das immer noch wertvolle Naturräume, die eine landesweite Vernetzung dieser Schutzgebiete ermöglichen würden. Möglicherweise müssten dabei jedoch aus der Lebenserfahrung der Vergangenheit festgelegte Schutzräume neu zugeschnitten oder im Tausch gegen neue Schutzräume verändert werden. Hier dürfte der Naturschutz in Zukunft durchaus spannende Aufgaben zu lösen haben, damit kleinräumige Schutzziele nicht großen globalen Schutzzielen des nachhaltigen Umgangs mit den Ressourcen und den Lebensgrundlagen der Erde im Wege stehen.
Auch
die Wasserfläche eines Ringwallspeichers sollte so angelegt werden, dass
sie als Bereicherung des natürlichen Lebensraums fungieren kann und von
Natur und Mensch auf diese Weise angenommen und genutzt wird.
Durch
Einbau schwimmender Inseln ließen sich wertvolle Lebensräume für
wasserliebende Flora und Fauna schaffen (siehe z.B.
www.floatingislandinternational.com).
Das
hätte einen erheblichen Zusatznutzen zum nachhaltigen
energiewirtschaftlichen Zweck der Anlage. Die Möglichkeit der Frischwasserzufuhr zu einem Ringwallspeicher muss auf alle Fälle gewährleistet sein. Insbesondere die Erstbefüllung setzt voraus, dass die Anlage in der Nähe eines großen Flusses stehen sollte, bei dem die Hochwasserereignisse abgegriffen werden können. Zukünftiger Wasseraustausch und Ersatz für Verdunstungsverluste sind damit in der Bewirtschaftungsphase der Anlage kein Problem.
Der
Unterschied eines Ringwallspeichers zu konventionellen Pumpspeichern in
natürlichen Geländen besteht in erster Linie darin, dass der Aushub für
das Unterbecken verwendet wird, um den Wall für das Oberbecken zu
errichten. Das eröffnet Freiheitsgrade um Pumpspeicher auch in
Landschaften errichten zu können, wo kein freies Tal mit geeignet
daneben befindlicher Hochlage vorhanden sein muss. Für die Größe und
damit die Kapazität der Speicheranlage eröffnen sich damit ganz andere
Dimensionen, als wenn nach Tälern gesucht werden muss, die geflutet
werden können und daneben eine geeignete Hochlage für ein Speicherbecken
aufweisen. Unabhängig davon sollten auch die vorhandenen Pumpspeicherpotentiale genutzt werden, wenn die Transformation des Energiesystems ernsthaft geschafft werden soll. |